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Verurteilung auf Antrag

homo.net Info vom 23. November 2023
von Webmaster Jan

 

Das russische Justizministerium reichte letzte Woche beim Obersten Gerichtshof eine Verwaltungsklage ein, um die „Internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch anzuerkennen und ihre Aktivitäten im Land zu verbieten. Der Antrag wird am 30. November um 10 Uhr vor dem Obersten Gerichtshof geprüft. Das Urteil gilt als Formsache.

Natürlich gibt es in Russland Schwule, wie in jedem anderen Land der Welt auch. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung dürfte kaum wesentlich kleiner oder größer sein als in jedem anderen Volk. Anders sieht es mit den offiziellen Organisationen aus. In Köln, Soul und San Francisco gibt es mehr Schwulenkneipen pro Einwohner als im Rest des jeweiligen Landes. In Moskau oder St. Petersburg dürfte ihre Zahl gegen Null gehen.

Gleiches gilt für alle gleichgeschlechtlichen Organisationen. Das Brisante an der Meldung der russischen Nachrichtenagentur TASS ist, dass es in Russland keine Organisation mit dem Namen „Internationale LGBT-Bewegung“ gibt. Wer sich davon überzeugen will, hier der angebliche Name der Organisation laut der TASS-Meldung: „Международногo общественнoго движения ЛГБТ“.

Das Urteil zielt offensichtlich darauf ab, in Zukunft jede schwule Aktivität in der Öffentlichkeit unter Strafe zu stellen. Das kann man nicht einmal mehr einen Gummiparagraphen nennen. Denn Gummi hat wenigstens noch etwas Widerstand. In Zukunft wird es wohl heißen: „Auf Antrag schuldig“.

Schlechte Aussichten
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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